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iMMo75 seit 2002 · Calw, der Landkreis und der Nordschwarzwald

Immobilien in Calw

Die vier Wege

Sie unterscheiden sich weniger im Ergebnis als im Preis, den sie kosten, und zwar in Geld und in Nerven.

  • Einer übernimmt, einer wird ausgezahlt. Der häufigste Wunsch, besonders wenn Kinder im Haus wohnen. Er scheitert in der Praxis oft daran, dass die übernehmende Seite das Darlehen allein tragen und die andere Hälfte auszahlen muss. Ob eine Bank das mitgeht, prüft die Bank; dazu dürfen wir nichts sagen.
  • Beide verkaufen. Der klarste Schnitt. Der Erlös wird geteilt, das gemeinsame Darlehen abgelöst, und danach ist nichts mehr gemeinsam. Für viele ist genau das der Grund, es zu tun.
  • Beide behalten und vermieten. Funktioniert, wenn die Trennung sachlich läuft, und bindet beide weiter aneinander: gemeinsames Eigentum, gemeinsame Entscheidungen, gemeinsame Steuererklärung für die Einkünfte. Wer sich trennen wollte, trennt sich so nur halb.
  • Teilungsversteigerung. Der gesetzliche Weg, wenn gar nichts geht. Einer beantragt sie allein beim Amtsgericht Calw, und sie läuft, ob die andere Seite will oder nicht. Der Erlös liegt in aller Regel unter dem freien Marktpreis, das Verfahren dauert, und die Kosten gehen vom Erlös ab.

Warum zuerst die Zahl kommt

Alle vier Wege setzen voraus, dass klar ist, was das Haus wert ist. Bei der Übernahme bemisst sich daran die Auszahlung. Beim Verkauf bemisst sich daran der Preis, auf den man sich einlässt. Beim Vermieten bemisst sich daran, ob es sich überhaupt lohnt.

In der Trennungssituation hat die Bewertung eine zweite Aufgabe: Sie nimmt dem Gespräch den Verdacht. Solange nur zwei Schätzungen gegeneinanderstehen, vermutet jede Seite hinter der Zahl der anderen eine Absicht. Eine nachvollziehbare Herleitung, die beide einsehen können, beendet diesen Teil des Streits, und oft ist er der größere.

Wichtig ist dabei der Stichtag. Welcher Zeitpunkt für den Zugewinnausgleich maßgeblich ist, ergibt sich aus dem Verfahren und nicht aus dem Datum, an dem jemand ausgezogen ist. Das klärt die Anwältin, nicht wir; wir richten die Bewertung dann auf diesen Stichtag aus.

Was in Calw dazukommt

Zwei Punkte betreffen Calwer Häuser besonders oft.

Der erste ist die Lage am Hang. Viele Häuser über dem Nagoldtal, etwa in Wimberg oder Heumaden, haben Zuwegungen, Stützmauern und Entwässerungen, die bei einer Bewertung ins Gewicht fallen und die man nicht vom Schreibtisch aus einschätzen kann. Wir sehen uns das an, bevor wir eine Zahl nennen.

Der zweite ist die Erreichbarkeit. Seit die Hermann-Hesse-Bahn im Februar 2026 wieder fährt, seit Juni 2026 im Halbstundentakt, hat sich der Kreis möglicher Käufer vergrößert: Stuttgart ist mit einem Umstieg in rund einer Stunde erreichbar. Was das für den Preis bedeutet, ist allerdings nicht belegt, und wir behaupten es deshalb auch nicht.

Wenn verkauft wird: wie wir damit umgehen

Ein Verkauf in einer Trennungssituation läuft anders als ein normaler Verkauf, und wir richten uns danach.

Wir sprechen mit beiden Seiten, nicht mit einer. Termine, Unterlagen und jeder Zwischenstand gehen an beide gleichzeitig. Wir geben keiner Seite eine Information, die die andere nicht hat, und wir geben auch nicht weiter, was eine Seite über die andere sagt.

Besichtigungen übernehmen wir vollständig, damit niemand dafür im gemeinsamen Haus zusammentreffen muss. Wenn eine Seite noch dort wohnt, stimmen wir die Termine so ab, dass daraus kein zusätzlicher Konflikt wird.

Und wir sagen es, wenn wir finden, dass ein Verkauf gerade nicht der richtige Schritt ist. Das kommt vor.

Wo unsere Rolle aufhört

Zugewinnausgleich, Unterhalt, Nutzungsentschädigung, die Frage, wer in der Trennungszeit im Haus bleiben darf: Das ist Rechtsberatung und damit Sache einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts für Familienrecht. Wir dürfen dazu nichts sagen und tun es nicht.

Steuerliche Folgen eines Verkaufs, insbesondere die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG, beurteilt ein Steuerberater.

Unsere Rolle ist begrenzt und klar: bewerten, nachvollziehbar herleiten, und auf Wunsch neutral vermarkten.

Ob Einzimmerwohnung oder Kapitalanlage für zwei Millionen Euro: Jede Immobilie bekommt bei uns den vollen Einsatz. Denn in vielen Häusern und Wohnungen steckt die Arbeit eines ganzen Lebens. Wer uns seinen Lebenstraum anvertraut, verdient unser Bestes.

Jens StumppInhaber von iMMo75, Immobilienmakler seit 2002

So läuft es ab

  1. Rechtlichen Rahmen klärenMit einer Fachanwältin für Familienrecht, bevor über das Haus entschieden wird.
  2. Wert ermitteln lassenEine Zahl mit nachvollziehbarer Herleitung, die beide Seiten einsehen können.
  3. Weg wählenÜbernahme, Verkauf oder Vermietung. Die Finanzierungsfrage klärt die Bank.
  4. UmsetzenWenn verkauft wird, übernehmen wir das vollständig und sprechen mit beiden Seiten.

Häufige Fragen

Was ist eine Teilungsversteigerung und warum ist sie so unbeliebt?

Sie ist die gerichtliche Versteigerung einer Immobilie, die mehreren gehört, und sie kann von einem Beteiligten allein beantragt werden, beim Amtsgericht Calw. Unbeliebt ist sie, weil der Erlös in aller Regel unter dem liegt, was ein freier Verkauf bringt, weil das Verfahren dauert und weil die Verfahrenskosten vom Erlös abgehen. Am Ende haben beide Seiten weniger. Sie ist der Weg, wenn gar nichts anderes mehr geht, nicht der erste.

Kann einer das Haus übernehmen und den anderen auszahlen?

Das ist der häufigste Wunsch und scheitert am häufigsten an der Finanzierung: Die übernehmende Seite muss das bestehende Darlehen allein tragen und zusätzlich die andere Hälfte auszahlen. Ob das geht, prüft eine Bank. Dazu dürfen wir nichts sagen, weil wir keine Erlaubnis zur Darlehensvermittlung nach § 34i GewO haben. Was wir beitragen: die Bewertung, auf der die Auszahlung beruht.

Vertreten Sie dabei eine Seite?

Nein. Wenn beide uns beauftragen, arbeiten wir für beide: gleiche Information, gleiche Termine, gleicher Zwischenstand. Was eine Seite uns über die andere sagt, geben wir nicht weiter. Wenn nur eine Seite uns beauftragt, sagen wir das der anderen offen.

Ihr Ansprechpartner

Bewertung für die Trennung

Schreiben Sie kurz, worum es geht. Wir bewerten nachvollziehbar und sprechen auf Wunsch mit beiden Seiten gleichzeitig.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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