Die amtlichen Stellen
Vieles, was Verkäufer bei einem Makler vermuten, liegt bei einer Behörde, und dort oft kostenlos oder zu festen Gebühren.
- Gemeinsame Gutachterausschuss Calw. Zuständig für Bodenrichtwerte, die Kaufpreissammlung und Verkehrswertgutachten nach § 193 BauGB. Das Gebiet umfasst 20 Gemeinden, nicht nur die Stadt Calw. Geschäftsstelle: Marktplatz 16, 75365 Calw. Die Bodenrichtwerte selbst sehen Sie kostenlos in BORIS-BW.
- Amtsgericht Calw. Nachlassgericht für den Erbschein, Grundbuchamt für Eintragungen und Berichtigungen, Vollstreckungsgericht für Teilungsversteigerungen.
- Stadtverwaltung Calw, Marktplatz 9. Bauamt für Bebauungsplan, Teilungsfragen und Auskünfte zur Erschließung; Untere Denkmalschutzbehörde für die geschützten Gebäude, vor allem in der Altstadt.
- Finanzamt. Für Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer von 5,0 Prozent.
Die freien Berufe
Hier gilt eine klare Grenze: Was Rechtsberatung ist, darf nur beraten, wer dafür zugelassen ist. Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt uns wenig Spielraum, und wir nutzen ihn auch nicht aus.
- Notarinnen und Notare. Jeder Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und berät beide Seiten. Er gestaltet auch Wohnrecht, Nießbrauch und Leibrente.
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Für Erbrecht, Familienrecht bei Trennung und Scheidung, Mietrecht und Streitigkeiten in Erbengemeinschaften. Bei Trennungen ist eine Fachanwältin für Familienrecht die richtige Adresse, nicht der Makler.
- Steuerberaterinnen und Steuerberater. Für die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG, Erbschaftsteuer, Abschreibung bei vermieteten Objekten und die Frage, was ein Verkauf steuerlich auslöst.
- Banken und Vermittler nach § 34i GewO. Für Finanzierung, Anschlussfinanzierung und die Frage, ob eine Übernahme tragbar ist. Wir haben diese Erlaubnis nicht und dürfen dazu nicht beraten. Den Kontakt stellen wir auf Wunsch gern her, für Sie ohne Kosten und ohne Verpflichtung.
Rund um das Gebäude
Was den Zustand und die Technik betrifft, arbeiten wir mit Betrieben aus der Region zusammen. Für Calwer Objekte sind drei Gruppen besonders häufig gefragt.
Energieberatung und Energieausweis: Der Ausweis ist beim Verkauf Pflicht, und die Pflichtangaben gehören nach § 87 GModG in jede Anzeige. Evelyn Stumpp stellt Energieausweise selbst aus; bei einem erfolgreichen Verkauf über uns ist der Ausweis für Sie kostenfrei.
Handwerk: Dach, Heizung, Fenster und Elektrik sind bei Calwer Bestandsobjekten die Themen, nach denen Käufer zuerst fragen. Für kleinere Arbeiten vor dem Verkauf vermitteln wir Betriebe aus der Umgebung.
Bausachverständige: Wenn der Verdacht auf ein konkretes Problem besteht, etwa Feuchtigkeit, Statik oder Hangsicherung, ist ein Bausachverständiger die richtige Adresse. Unsere Bewertung ersetzt das nicht und soll es auch nicht.
Warum hier keine Firmennamen stehen
Wir führen auf dieser Seite bewusst keine Liste mit Partnern. Eine Empfehlung ist nur dann etwas wert, wenn sie zu einer bestimmten Situation passt, und eine Liste auf einer Website weiß nichts über Ihre Situation.
Dazu kommt ein zweiter Grund: Wer Empfehlungen veröffentlicht, gerät leicht in den Verdacht, dafür etwas zu bekommen. Wir nehmen für eine Empfehlung kein Geld, und wir wollen diesen Verdacht gar nicht erst entstehen lassen.
Schreiben Sie uns, worum es geht. Dann nennen wir Ihnen ein oder zwei Namen, die zu Ihrem Fall passen, und sagen auch dazu, woher wir sie kennen.
So läuft es ab
- Anliegen benennenJe genauer, desto passender der Ansprechpartner.
- Zuständigkeit klärenVieles liegt bei einer Behörde und ist dort günstiger als gedacht.
- Kontakt herstellenWir nennen passende Namen. Ohne Kosten und ohne Verpflichtung.
