Welche Miete sich begründen lässt
Grundlage ist der Mietspiegel der Stadt. Er nennt eine Basismiete nach Wohnfläche und Baujahr und dazu Zu- und Abschläge für Ausstattung und Wohnlage. Den Wert für eine bestimmte Wohnung rechnet der amtliche Rechner unter mietspiegel-calw.de aus.
Wichtig ist, dass die Spanne Absicht ist: Die Grenzen sind so gelegt, dass zwei Drittel aller Nettokaltmieten vergleichbarer Wohnungen darin liegen. Wo innerhalb der Spanne Ihre Wohnung steht, sollte sich mit Besonderheiten begründen lassen, etwa mit dem Erhaltungszustand.
Mieter auswählen
Entscheidend ist nicht das Bauchgefühl, sondern eine nachvollziehbare Grundlage: Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Selbstauskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorigen Vermieters. Fragen, die nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben, sind unzulässig und dürfen auch nicht beantwortet werden müssen.
In Heumaden kommt eine Besonderheit hinzu: Mit der Graf-Zeppelin-Kaserne gibt es dort regelmäßig Nachfrage von Menschen, die beruflich für einige Jahre in Calw sind. Für eine Wohnung bedeutet das eine andere, oft kürzere Mietdauer als in einem reinen Familienviertel.
Ihre Pflichten als Vermieter
- Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und die Pflichtangaben nach § 87 GModG in die Anzeige aufnehmen
- Betriebskosten nur abrechnen, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind, und innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums
- Kaution höchstens drei Nettokaltmieten, getrennt vom eigenen Vermögen anlegen
- Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ausstellen
So läuft es ab
- Miete einordnenMietspiegel und Zustand ergeben die Spanne, die sich begründen lässt.
- Wohnung vorbereitenKleine Mängel vorher beheben: Sie kosten weniger als der Streit darüber später.
- Mieter auswählenNachweise prüfen, nicht nach Sympathie entscheiden.
- Übergabe protokollierenZählerstände und Zustand schriftlich festhalten, mit Fotos.
